UBI-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt
Dieser Kurs bereitet Sie auf die theoretische und praktische Prüfung zum Erwerb des Funkzeugnisses "UBI" vor.
Sie wissen vermutlich: Die Sportschifffahrt ist nicht funkausrüstungspflichtig. Befindet sich aber ein Funkgerät an Bord, besteht Abhör- und Benutzungspflicht - und ist für den Bootsführenden ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis Pflicht. Der erforderliche Befähigungsnachweis für den Binnenschifffahrtsfunk ist das "UBI", das für die Teilnahme am Funkverkehr auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 3 benötigt wird. Für den Seefunk, also auf mit Funkgeräten ausgerüsteten Sportbooten auf Seeschiffahrts- und Seestraßen, brauchen die Bootsführende ein anderes Zeugnis: das "SRC", das auch zur Teilnahme am weltweiten Not- und Sicherheitssystem "GMDSS" berechtigt.
Hinweise:
Es entstehen weitere Kosten für Lehrmaterial (ca. EUR 37,00) und Prüfungsgebühr (ca. 109,00 EUR).
Ermäßigung nicht möglich.
Für Ihren Beratungsbedarf im Vorfeld Ihrer Anmeldeentscheidung nutzen Sie zur Vorabinformation die Informationsveranstaltung am 09. Februar 2023 (Kursnr. WM30801) ab 20:00 Uhr.
Status:
Kursnr.: WM30804
Beginn: Do., 09.03.2023, 19:30 - 21:45 Uhr
Dauer: 5 Termine
Kursort: Kurt-Tucholsky-Gesamtschule, Erdgeschoss, Raum Z-E.022
Gebühr: 58,50 €