UBI-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt
Nutzen Sie zur Vorabinformation den Info-Abend am 08.09.2022 (Kursnr. VM30801).
Dieser Kurs bereitet Sie auf die theoretische und praktische Prüfung zum Erwerb des Funkzeugnisses "UBI" vor.
Sie wissen vermutlich: Die Sportschifffahrt ist nicht funkausrüstungspflichtig. Befindet sich aber ein Funkgerät an Bord, besteht Abhör- und Benutzungspflicht - und ist für den Bootsführenden ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis Pflicht. Der erforderliche Befähigungsnachweis für den Binnenschifffahrtsfunk ist das "UBI", das für die Teilnahme am Funkverkehr auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 3 benötigt wird. Für den Seefunk, also auf mit Funkgeräten ausgerüsteten Sportbooten auf Seeschiffahrts- und Seestraßen, brauchen die Bootsführende ein anderes Zeugnis: das "SRC", das auch zur Teilnahme am weltweiten Not- und Sicherheitssystem "GMDSS" berechtigt.
Hinweise:
Es entstehen weitere Kosten für Lehrmaterial (ca. EUR 37,00) und Prüfungsgebühr (ca. 109,00 EUR).
Ermäßigung nicht möglich.
Status:
Kursnr.: VM30804
Beginn: Do., 22.09.2022, 19:30 - 21:45 Uhr
Dauer: 5 Termine
Kursort: Kurt-Tucholsky-Gesamtschule, Erdgeschoss, Raum Z-E.005
Gebühr: 55,50 €
Königswall 10 - 12
32423 Minden