SRC - Sprechfunkzeugnis für See-Schifffahrtsstraßen
Sie wissen vermutlich: Die Sportschifffahrt ist nicht funkausrüstungspflichtig. Befindet sich aber ein Funkgerät an Bord, besteht Abhör- und Benutzungspflicht - und für den/die Bootsführer*in ist ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis Pflicht. Der erforderliche Befähigungsnachweis für den Binnenschifffahrtsfunk ist das UBI, das für die Teilnahme am Funkverkehr auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 3 benötigt wird. Für den Seefunk, also auf mit Funkgeräten ausgerüsteten Sportbooten auf Seeschiffahrts- und Seestraßen, braucht der/die Bootsführer*in ein anderes Zeugnis: das SRC, das auch zur Teilnahme am weltweiten Not- und Sicherheitssystem GMDSS berechtigt.
Dieser Kurs bereitet Sie auf die theoretische und praktische Prüfung zum Erwerb des international gültigen Funkzeugnisses SRC vor.
Hinweis:
Es entstehen weitere Kosten für Lehrmaterial (ca. EUR 37,00) und Prüfungsgebühr (EUR 92,00).
Nutzen Sie zur Vorabinformation den Info-Abend SM30801 am 04.02.2021.
Ermäßigung nicht möglich.
Status:
Kursnr.: SM30804
Beginn: Di., 09.02.2021, 19:30 - 21:45 Uhr
Dauer: 6 Termine
Kursort: Kurt-Tucholsky-Gesamtschule, Erdgeschoss, Raum Z-E.005
Gebühr: 65,10 €
Königswall 10 - 12
32423 Minden