UBI - Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt
Sie wissen vermutlich: Die Sportschifffahrt ist nicht funkausrüstungspflichtig. Befindet sich aber ein Funkgerät an Bord, besteht Abhör- und Benutzungspflicht - und ist für den/der Bootsführer*in ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis Pflicht. Der erforderliche Befähigungsnachweis für den Binnenschifffahrtsfunk ist das UBI, das für die Teilnahme am Funkverkehr auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 3 benötigt wird. Für den Seefunk, also auf mit Funkgeräten ausgerüsteten Sportbooten auf Seeschiffahrts- und Seestraßen, braucht der/die Bootsführer*in ein anderes Zeugnis: das SRC, das auch zur Teilnahme am weltweiten Not- und Sicherheitssystem GMDSS berechtigt.
Dieser Kurs bereitet Sie auf die theoretische und praktische Prüfung zum Erwerb des Funkzeugnisses UBI vor.
Hinweise:
In den ersten beiden Wochen findet der Kurs donnerstags statt. In der Woche 4 und 5, dienstags und donnerstags.
Es entstehen weitere Kosten für Lehrmaterial (ca. EUR 37,00) und Prüfungsgebühr (EUR 142,00).
Nutzen Sie zur Vorabinformation den Info-Abend SM30801 am 16.09.2021.
Ermäßigung nicht möglich.
Status:
Kursnr.: TM30805
Beginn: Do., 20.01.2022, 19:30 - 21:45 Uhr
Dauer: 5 Termine
Kursort: VHS-Gebäude, Erdgeschoss, Raum 3
Gebühr: 55,50 €
Königswall 99
32423 Minden
Königswall 99
32423 Minden
Matthias Schwalb
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