Vortrag: Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung
Sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz BEM) durchzuführen. So sagt es das Gesetz in § 167 SGB Abs. 2 SGB IX.
In der Praxis herrscht immer wieder Verunsicherung über die Bedeutung und die genaue Durchführung des BEM Verfahrens. Wie reagiert man als Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber zum BEM Gespräch einlädt? Wie und warum sollte man am BEM teilnehmen? Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber selbst nicht tätig wird, die Durchführung eines BEM aber gewollt ist um wieder in den Beruf zurück zu finden?
Der Vortrag liefert Antworten auf diese Fragen und gibt eine kurze Einführung in die rechtlichen Voraussetzungen, das Verfahren und die Rechte von Arbeitnehmern im Rahmen eines BEM. Gleichzeitig wird von der Rechtsanwältin Fr. Vogel ein Überblick über die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung vermittelt und die Reaktionsmöglichkeiten von Arbeitnehmern erörtert.
Status:
Kursnr.: SB15304
Beginn: Di., 16.03.2021, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer: 1 Termin
Kursort: VHS Bad Oeynhausen, Vortragsraum
Gebühr: 10,00 €
Kaiserstr. 14
32545 Bad Oeynhausen