Regeln für die Kursteilnahme ab 04.04.2022
Nach einer Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung vom 01.04.2022 gelten auch für die VHS Minden-Bad Oeynhausen weitestgehende Lockerungen.
Der Präsenzbetrieb der Volkshochschulen kann in allen Angebotsbereichen ohne Zugangsbeschränkung durchgeführt werden.
Keine Testpflicht
Die 3G-Regel ist entfallen.
Keine Maskenpflicht
Es besteht in VHS-Veranstaltungen sowie in den VHS-Gebäuden keine Maskenpflicht mehr.
Auf freiwilliger Basis können selbstverständlich weiter Masken getragen werden.
Für Sie zum Download:
Corona-Schutzverordnung NRW vom 01.04.2022
Anlage 1 zur CoronaSchV: Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen