Ermäßigung
Wer bekommt eine Ermäßigung?
Achtung: Bescheinigungen für Ermäßigungsgründe müssen in jedem VHS-Semester erneut in der Geschäftsstelle vorgelegt werden (spätestens 7 Tage nach Kursbeginn).
Bei Vorlage von Bescheinigungen, die die Berufs-, Ausbildungs- oder Lebenssituation nachweisen, erhalten folgende Personengruppen Ermäßigung:
- Schüler, Auszubildende, Studenten ohne eigenes Erwerbseinkommen
- Grundwehr- und Ersatzdienstleistende
- Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die nach Beendigung der Schulzeit ohne Ausbildungs- oder Studienplatz sind
- Empfänger von Arbeitslosengeld I (Weiterbildungsgutschein)
- Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII
- Rentner,deren Gesamtrente die Grenzen nach diesen Gesetzen nicht überschreitet.
Im Bereich "Deutsch als Fremdsprache" gibt es weitere Ermäßigungsmöglichkeiten.
Ermäßigungen beantragen Sie bitte bereits mit Ihrer Anmeldung, spätestens jedoch bis 7 Tage nach Kursbeginn in der Geschäftsstelle der VHS. Danach erlischt der Emäßigungsanspruch.
Bei allen Veranstaltungen der Jungen VHS sind Ermäßigungen nicht möglich.
EDV-Nutzungsgebühren, Materialkosten und die Bearbeitungsgebühr sind von der Ermäßigung ausgenommen.
Näheres erfahren Sie direkt in der Geschäftsstelle.
Gibt es einen Weiterbildungsgutschein?
Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Leistungen nach dem SGB II oder XII haben Anspruch auf einen Weiterbildungsgutschein pro Semester. Der Gutschein kann nur von Berechtigten in Anspruch genommen werden, die ihren Wohnsitz in Minden, Porta Westfalica, Petershagen oder Hille haben.
Der Weiterbildungsgutschein hat einen Wert von 25,00 EUR und ist in der Geschäftsstelle der Volkshochschule erhältlich. Er gilt für alle Kurse, Arbeitsgemeinschaften und Lehrgänge eines Semesters, nicht jedoch für Studienreisen, Exkursionen und Einzelveranstaltungen sowie für Kleingruppenkurse. Die VHS kann die Summe, die evtl. zwischen Kursgebühr und 25,00 EUR liegt, nicht auszahlen. Ist ein Kurs oder Lehrgang teurer als 25,00 EUR, muss der Mehrbetrag bezahlt werden. Ausgewiesene Software- und Materialkosten können über den Gutschein nicht abgedeckt werden. Die Einlösung des Gutscheins mit der Einschreibung in den gewünschten Kurs bzw. Lehrgang ist nur in der Geschäftsstelle der VHS Minden, Königswall 99, möglich.







